Die Definition der Fixkosten wird um AfA, fiktive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter und frustrierte Aufwendungen (Aufwendungen, die nach dem 01.06.2019 und vor dem 16.03.2020 als Vorbereitung für die Erzielung von Umsätzen, die im Betrachtungszeitraum realisiert werden sollten) erweitert.
Leasingraten gelten zur Gänze als Fixkosten (bisher nur der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten). Diese neuen Fixkosten können auch nachträglich für Zeiträume der Phase I angesetzt werden.
Auch Geschäftsführerbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers (sofern nicht nach dem ASVG versichert) können bei Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft als Fixkosten geltend gemacht werden.
Wir empfehlen abzuwarten in welchen Monaten die entsprechenden Umsatzausfälle bis 15.11.2020 angefallen sind,, um so entscheiden zu können, ob und in welcher Höhe man einen Antrag aus Phase II Fixkostenzuschuss für Tranche I Phase II stellen kann.
Es sind Prüfungen der Anträge im Nachgang zu erwarten, daher empfehlen wir nur Anträge, die auf IST Zahlen beruhen. Die Verpflichtung zur sparsamen und möglichst weitgehenden Kostenreduzierung ist weiterhin geboten.
Moderne und effiziente Buchhaltung durch ein professionelles Buchhalterteam
Unser professionelles Buchhalterteam betreut Sie in allen Fragen der modernen digitalen Buchführung.
Wir stehen für eine professionelle Abwicklung ihrer Buchhaltungsangelegenheiten und sind ein verlässlicher Partner in Bereich Finanzbuchhaltung.
Viele Mandanten wünschen sich weniger Vorbereitungsarbeit für die Übergabe der monatlichen Buchhaltungsdaten. Wir helfen unseren Mandanten Zeit zu sparen. Denn schließlich ist die Zeit des Unternehmers kostbar und wir wollen sorgsam damit umgehen.
Unsere Tipps für unsere Mandanten und solche, die es werden wollen.
Ausgangsrechnungen
Deshalb bitten wir unsere Mandanten ihre Ausgangsrechnungen, die in einem Fakturierungsprogramm erstellt werden und mittels Datenexport zur Verfügung zu stellen. Alle Fakturierungsprogramme verfügen über entsprechende Datenexportschnittstellen und können defacto auf Knopfdruck jedes Monat erstellt werden.
Bankkontoauszüge
Weiters verfügen wir über die Kommunikationsberechtigung mit allen Banken in Österreich, sodass wir mit ihrer Einwilligung alle ihre betrieblichen Bankkonten elektronisch downloaden können.
Es ist somit nicht mehr notwendig die Bankkontoauszüge in Papierform zu übergeben.
Kasseneingänge – Registrierkasse
Die Auswertungen der Registrierkasse können von jedem Registrierkassensystem digital exportiert werden und uns dann übermittelt werden.
Eingangsrechnungen
Die meisten Mandanten bekommen ihre Eingangsrechnungen per email übermittelt. Diese Rechnungen können einfach gespeichert werden und dann gesammelt einmal im Monat übermittelt werden. Das spart Zeit und Geld.
Wir helfen Ihnen Zeit und Geld zu sparen!
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer 02236/860 996.
Sie bekommen von uns genaue Informationen, wie sie Geld sparen können.
Die Vorteile der Digitalisierung liegen auf der Hand:
Sie können Zeit und Geld sparen. Einerseits sparen sie Zeit bei der Vorbereitung der Buchhaltungsunterlagen indem sie ihre Eingangsrechnungen, die sie per email erhalten, einfach speichern und monatlich gezippt an uns übermitteln.
Das spart Zeit den Beleg zu drucken und händisch abzulegen.
Da auch die digitale Speicherung von Belegen mittlerweile in Österreich erlaubt ist, stellt das kein Problem für die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung dar.
Zeit und Geld wird somit gespart für ihre Arbeitsleistung und für die ihres Sekretariats.
Die Verarbeitung durch uns erfolgt ohne ihr weiteres Zutun. In der Regel gibt es keine weiteren Rückfragen zu ihren Buchhaltungsunterlagen, weil sie vollständig sind.
Ein weiterer Vorteil liegt in der digitalen Verfügbarkeit von ihren Belegen. Im Falle einer Betriebsprüfung liegen die Daten bei uns im Finanzbuchhaltungsprogramm. Es ist dann nicht mehr notwendig kistenweise Belegordner zu uns zu bringen.
In der Regel ist das Finanzamt auch zufrieden mit der Erfüllung der Buchführungsverpflichtung, wenn wir auf „Knopfdruck“ jeden Beleg finden können.
Das spart auch Zeit und Geld, denn umso länger eine Betriebsprüfung dauert, umso teurer wird es auch.
Wir raten dazu, sollten sie noch nicht damit arbeiten, ein Fakturierungsprogramm zu nutzen. Die Rechnungen können somit auch digital übernommen werden, das spart ebenfalls viel Zeit in der Verbuchung.
Sollten Sie kein eigenes Programm nutzen, ist das auch kein Problem, unser Computersystem erkennt ihre Ausgangsrechnung auch aus einem pdf Format.
Es ist an der Zeit Dinge besser zu machen, senken sie ihre Fixkosten für ihren Betrieb. Wir helfen Ihnen gerne.
Steuerliche Dinge die sie beim Kauf von Elektroautos für Unternehmen und Vereine beachten müssen.
Mehrere Gründe sprechen aus steuerlicher Sicht für den Umstieg auf Elektromobilität. Dazu zählen:
1.
Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA)
2.
Entfall motorbezogenen Versicherungssteuer
3.
Erwirbt ein Unternehmer ein Elektroauto (CO2-Emissionswert von 0g/km), besteht seit 2016 die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, der sowohl die Anschaffungskosten oder die Leasingaufwendungen als auch die laufenden Betriebskosten umfasst.
Allerdings, wenn der Anschaffungspreis eines Elektroautos EUR 80.000 inkl. USt übersteigt, so entfällt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug zur Gänze. Bei Anschaffungskosten zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000 brutto steht zwar der volle Vorsteuerabzug zu, jedoch erfolgt für den EUR 40.000 übersteigenden Teil im Jahr der Anschaffung eine aliquote Korrektur mittels Aufwandseigenverbrauch. Kleinunternehmer oder unecht steuerbefreite Unternehmer (z.B. Ärzte) können keine Vorsteuern in Abzug bringen.
5.
Für die Anschaffung einer betriebseigenen Ladestation für Elektroautos steht der volle Vorsteuerabzug zu.
6.
Die Aufwendungen für Strom als Treibstoff von reinen Elektrofahrzeugen sind grundsätzlich in voller Höhe vorsteuerabzugsfähig.
7.
Kein Sachbezugswert für Mitarbeiter
Für die Privatnutzung eines Elektro-Dienstfahrzeugs entfällt der Sachbezug (bei Pkw 1,5% oder 2% der Anschaffungskosten).
8.
Werden private E-Fahrzeuge beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen, liegt ebenfalls kein Sachbezug vor.
9.
Die Mineralölsteuer für den Treibstoff entfällt ebenfalls.
10.
Allerdings gilt die Luxustangentengrenze von € 40.000 auch für Elektroautos. D.h. Die Anschaffungskosten über € 40.000 sind nicht abzugfähig.
11.
Die Nutzungsdauer ist ebenfalls wie bisher mit 8 Jahren festgesetzt.
12.
Bei Überschreiten der Luxustangente werden auf die laufenden Kosten anteilig gekürzt.
Fazit:
Da es derzeit nur wenige für Geschäftsleute attraktive Fahrzeuge gibt, die die Luxustangente nicht übersteigen, ist der Ankauf von Elektroautos gut zu überlegen.
Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch umfasst alle Fahrten, die aus Anlass einer Dienstreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden. Es dient nicht nur als Nachweis für Fahrkostenansprüche an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, sondern auch als Nachweis gegenüber der Finanzverwaltung.
Das Fahrtenbuch muss Folgendes enthalten:
Das Fahrtenbuch sollte fortlaufend und übersichtlich gestaltet sein. Je genauer die Aufzeichnungen sind, umso glaubwürdiger ist das Fahrtenbuch.
Bei privaten Fahrten mit dem Kraftfahrzeug ist es nicht notwendig, einen Zweck im Fahrtenbuch anzuführen.
Corona Kurzarbeit
Für Betriebe deren Auftragslage durch die Corona Maßnahmen dramatisch gesunken ist, kann eine Kurzarbeitsvereinbarung in Form einer Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarungen geschlossen werden. Die Vereinbarungen sind Grundlage für die Anträge auf Förderung beim AMS. Es sollen Kündigungen dadurch so weit wie möglich vermieden werden. Allerdings sollte man beachten, dass die Kurzarbeitsvereinbarungen mit einem zeitlich begrenzten Kündigungsschutz für den jeweiligen Arbeitnehmer einhergehen. Sollten sie Restrukturierungen in ihrer Belegschaft andenken, ist jetzt der ideale Zeitpunkt dies vorzunehmen. Die Auszahlung der Fördergelder wird erst 30 Tage nach Monatsende an den Arbeitgeber ausbezahlt. Beachten Sie aber, dass die Zeitaufzeichnungen ihrer Mitarbeiter Tag genau und ordentlich geführt werden. Erst nach Übermittlung der Zeitaufzeichnungen werden die AMS Förderungen berechnet und freigegeben.
Wenn sie z.B. Kurzarbeit von 90 % beantragt haben, aber nach ihren Zeitaufzeichnungen tatsächlich nur 60 % Kurzarbeit geleistet wurde, bekommen sie nur den tatsächlichen Kurzarbeitsanteil vom AMS ausbezahlt.
Wir empfehlen daher eine Auftragsplanung durchzuführen und genau abzuwägen, in welchem Ausmaß sie mit welchem Mitarbeiter Kurzarbeit vereinbart wird. Die Kurzarbeitssubventionen sind gestaffelt, je nach Einkommen Arbeitnehmer eine Kürzung der Arbeitszeit bis auf 10 % ist möglich. Der Arbeitgeber zahlt nur die tatsächliche Arbeitsleistungszeit, der Rest wird vom AMS ersetzt.
Beachten Sie dass Urlaube und Zeitausgleiche nicht subventioniert sind, sie sind zur Gänze vom Arbeitgeber zu finanzieren.
Besserverdienende Arbeitnehmer sind allerdings benachteiligt, verdient jemand mehr als die Höchstbemessungsgrundlage brutto, dann sind alle darüber hinaus gehenden Gehaltszahlungen nicht förderbar. Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH, also jene über 25 % Beteiligung, fallen nicht unter die Kurzarbeitsregelung. Sie können den Härtefallfonds Antrag stellen.
Da die Kosten für Mitarbeiter in österr. Betrieben im Durchschnitt ein Drittel aller Kosten ausmachen, kann durch die Kurzarbeit ein wesentlicher Teil der Liquidität gesichert werden.
AWS Kredite und COFAG Kredite
Es gibt die Möglichkeit sich durch Kredite mit Staatsgarantie Liquidität zu sichern, allerdings ist der wirtschaftliche Schaden der entstanden ist und entstehen wird durch die Unternehmer zu bezahlen.
Schließlich handelt es sich um entweder um Steuerstundungen, rückzahlbare Kredite oder defacto die Einstellung von Betrieben im Falle von Kurzarbeitsanträgen.
Trotz freundlicher Informationen der Bundesregierung bleibt unterm Strich übrig festzustellen, dass die Unternehmen den finanziellen Schaden bedingt durch die Coronakrise im Laufe der nächsten Jahre erwirtschaften müssen. Dies widerspricht dem EpidemieG, das genau diese Situation vermeiden wollte.
Für KMUs besonders interessant sind 100% über die neu gegründete COFAG garantierte Kredite. Wir empfehlen jedem KMU Betrieb diese Kredite bei Liquiditätsengpässen in Anspruch zu nehmen. Jeder Unternehmer sollte eine eingehende Liquiditätsplanung bis Jahresende durchführen. Diese dient der Planung ihres Finanzbedarfs und kann bei Unterdeckung zu einer Entscheidung über die Inanspruchnahme von staatlich garantierten Krediten führen. Wird keine Finanzplanung durchgeführt und schlittert das Unternehmen später in den Konkurs, wird dies als strafrechtlich fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden.
Wir raten daher eine professionell geführte Finanzplanung gemeinsam mit ihrem Steuerberater durchzuführen und eine Dokumentation bereit zu halten.
Die Anträge sind gemeinsam mit ihrer Hausbank zu stellen, die auch das entsprechende Rating durchführt. Nach unserer Erfahrung werden die Kreditgarantien binnen 2 Tagen ausgestellt.
Covid Verlustberücksichtigungsverordnung
Wenn im Jahr 2020 ein, wenn auch kleiner Verlust, im Betrieb eintreten wird, kann man 30% des Jahresgewinnes 2019 aufwandswirksam, also somit gewinnmindernd, geltend machen.
Diese 30% werden dann im Verlustjahr 2020 gewinnerhöhend aufgelöst.
Bei größeren Verlusten kann man sogar 60% bilden, dann ist allerdings eine detailllierte Verlustplanung beim Finanzamt offenzulegen.
Wir helfen Ihnen gerne diese wesentliche Steuerbegünstigung geltend zu machen.
Für bestehende Mandanten verfolgen wir die Möglichkeit der Geltendmachung selbständig und machen die entsprechenden Empfehlungen für Sie.
Neukunden empfehlen wir ein Erstgespräch mit uns über dieses Thema.
Degressive Abschreibungen für Investitionen in Betriebe nach 30.6.2020
Degressiv bedeutet, dass die Betriebe ihre ab 1.7.2020 angeschaffte Wirtschaftsgüter beginnend mit hohen Abschreibungsbeträgen absetzen können. Es werden jeweils 30% des Buchwerts pro Jahr abgeschrieben. Das bedeutet eine wesentlich höhere Abschreibung und das wesentlich früher.
Insbesondere können Betriebsgebäude im 1. Jahr mit 7,5 %, Vermietungsgebäude für Wohnungen mit 4,5% abgeschrieben werden. Im zweitfolgenden Jahr gilt allerdings wieder die alte Regelung von 2,5% bzw. 1,5%.
Wir empfehlen keine voreiligen Investitionen in Gebäude zu tätigen, der Anreiz der Abschreibung wird in den meisten Fällen nicht ausreichend sein.
Die Höhe der Abschreibung erhöht sich in Summe nicht, die Verteilung auf die jeweiligen Jahre ändert sich lediglich.
AWS Investitionsprämie
Art der Förderung
Höhe der Förderung
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
Wir empfehlen nur Investitionen zu tätigen, die sie einerseits im Betrieb benötigen und betrieblich veranlasst sind und darüber hinaus in der derzeitigen unsicheren Zeit aus langfristig leistbar sind.
80 % Umsatzersatz des Vorjahres – November – Umsatzes
Wie sie bereits aus den Medien erfahren konnten, gibt es aufgrund der neuen „COVID-19-SchuMaV“ Verordnung der Bundesregierung Handlungsbedarf:
Alle unmittelbar vom Lockdown betroffenen Betriebe, das sind alle Gastgewerbe, Hotels, Theaterbetriebe, Tanzschulen, Bäder, Schaustellerbetriebe, Bordelle, Kinos, Museen .. bekommen für den Monat November den Vorjahresumsatz ersetzt.
Wir beantragen die Rückerstattung für alle nunmehr behördlich geschlossenen Betriebe, bitte um Antwort per mail, damit wir die Anträge durchführen können.
Anders als bei den Anträgen zum Fixkostenzuschuss werden die amtsbekannten Vorjahres November Umsätze als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Die Garantien der COFAG Kreditgarantien 100% müssen von der Förderung in Abzug gebracht werden. Bei einer Garantie von 90 % oder 80 % wird kein Abzug vorgenommen.
Unklar ist noch, Details werden in den nächsten Tagen folgen, was mit jenen Betrieben passiert, die im Vorjahr noch nicht existiert haben, also neu gegründet wurden.
Andere Förderungen (Fixkostenzuschuss, Härtefallfonds, AWS Kredite), werden mit dem 80%igen Umsatzersatz nicht gegenverrechnet. Fraglich ist, ob alle bisher beantragten Förderungen oder nur jene, die für November beantragt werden gegenverrechnet werden.
Leider gibt es derzeit keinen Kostenersatz für Betriebe, die nicht unmittelbar geschlossen worden sind. Also alle Zulieferer und Dienstleister für die geschlossenen Betriebe. Gastronomiebetriebe, die auf Take away umstellen, müssen sich ihre Umsätze nicht anrechnen lassen. Mischbetriebe können Anträge nach den jeweiligen Betriebsteilen stellen.
Es muss allerdings eine Arbeitsplatzgarantie bestehen, d.h. es dürfen keine Mitarbeiter abgemeldet werden.
Wir empfehlen allen Betrieben, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind, den Antrag auf Erstattung von uns durchführen zu lassen.
Mitarbeiter Weihnachtsgutscheine im Corona Jahr 2020
Im Jahr 2020 dürfen als Ersatz für die Weihnachtsfeierregelung pro Mitarbeiter steuerfrei Gutscheine von € 365,00 plus € 186,00 zusätzlich an die Mitarbeiter verschenkt werden.
Die Gutscheine sind steuer- und sozialversicherungsfrei und stellen einen Ersatz für die nicht stattfindenden Weihnachtsfeiern dar.
Verlustersatz 16.9.20200 - 30.6.2020
Wenn das Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme größer als 10 Mio. Euro hat, stehen ihm 70 % Verlustersatz zu.
Wenn das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme kleiner als 10 Mio. Euro hat, stehen ihm 90 % Verlustersatz zu.
Die maximale Höhe ist pro Unternehmen mit 3 Mio. Euro begrenzt.
Die erste Tranche kann ab dem 16. Dezember 2020 beantragt werden.
Die erste Tranche ist spätestens bis zum 30. Juni 2021 einzubringen. Der Antrag betreffend die zweite Tranche kann frühestens ab 1. Juli 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden. Im Zuge der zweiten Tranche erfolgt die Endabrechnung.
Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume bzw. Monate im Zeitraum von 16. September 2020 bis längstens 30. Juni 2021. Die gewählten Betrachtungszeiträume müssen zeitlich zusammenhängen, mit Ausnahme einer Lücke aufgrund eines Umsatzersatzes.
Grundsätzlich ist keine Lücke zulässig.
Für Antragsteller die einen Lockdown-Umsatzersatz für die Monate November und/oder Dezember beantragt haben, ist eine Lücke in diesen Monaten jedoch ausnahmsweise möglich.
Ein Verlustersatz darf nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller einen FKZ 800.000 in Anspruch nimmt. Sofern der Antragsteller vom FKZ 800.000 zurücktritt, und diesen zurückbezahlt, kann natürlich auch ein Verlustersatz beantragt werden.
Falls der Antragsteller bereits einen FKZ 800.000 beantragt hat, kann dennoch ein Verlustersatz beantragt werden, nachdem Tranche I des FKZ 800.000 durch die COFAG ausgezahlt oder abgelehnt wurde und der Antragsteller bestätigt, dass der FKZ 800.000 nicht mehr beansprucht wird und bereits erhaltene Zahlungen zurückgezahlt oder auf einen etwaig zustehenden Verlustersatz anzurechnen sind. Notwendige Korrekturen zwecks Einhaltung dieser Regelung haben im Zuge der Auszahlung der ersten oder spätestens der zweiten Tranche zu erfolgen.
Falls ein Unternehmen einen Lockdown-Umsatzersatz für einen ganzen Monat in Anspruch nimmt (z. B. November oder Dezember), kann für diesen Monat kein Verlustersatz beantragt werden.
Sofern nur für Teile eines Monats ein Lockdown-Umsatzersatz in Anspruch genommen wird (z. B. 2 Wochen im November oder 6 Tage im Dezember), kann für diesen Zeitraum ein Verlustersatz in Anspruch genommen werden, allerdings verringert sich der Verlust um den aliquoten Anteil. Der Verlustersatz muss dann für diesen aliquotierten Teil im Anrechnungsfeld verlustmindernd angegeben werden.
Sofern der Antragsteller vom Umsatzersatz zurücktritt, und diesen zurückbezahlt, kann natürlich auch ein Verlustersatz für diesen Betrachtungszeitraum beantragt werden (z. B. Umsatzersatz für November wurde bereits bezogen und wird zurückbezahlt, um den Betrachtungszeitraum November für den Verlustersatz zu wählen).
Wir suchen neue Mitarbeiter im Bereich Buchhaltung.
Wir freuen uns ihre Ihre Bewerbung und aussagekräftige Unterlagen über ihren beruflichen Werdegang.
Unsere Steuerberatungskanzlei betreut Mandanten aus allen Branchen und alle Betriebsgrößen. Derzeit suchen wir eine Mitarbeiterin in der Buchhaltung.
Wir sind an einem langfristigen Dienstverhältnis interessiert und würden uns besonders über Bewerbung aus dem näheren Einzugsbereich um Mödling freuen.
Wenn Sie Interesse haben freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter Tel.: 02236/860996 oder per email office@omnitreu.at
Starten Sie ihre Karriere in einem krisensicheren Beruf:
Die Kammer der Steuerberater bietet die Ausbildung zur Steuerassistentin an. Das ist eine Lehre, wo sie Kenntnisse speziell für den Betrieb einer Steuerberatungskanzlei erlernen können.
Ein interessanter Beruf, der einerseits krisensicher ist und wo sie langfristig arbeiten können.
Der Beruf ist familienfreundlich und ist interessant.
Wenn Sie gerne mit Menschen arbeiten wollen, freundlich sind und genau arbeiten können, freuen wir uns sehr über ihre Bewerbung.
Umsatzersatz indirekt betroffene Betriebe
Ab Ende Jänner kann eine Umsatzersatz für indirekt vom Lockdown erfasste Betriebe ein Umsatzersatz beantragt werden.
Die Betriebe müssen mind. zu 50 % Umsätze haben mit Betrieben, die direkt vom Lockdown betroffen sind.
Im Zeitraum November und Dezember 2020 muss ein Umsatzeinbruch von mind. 40 % vorliegen.
Ab einer Fördersumme ist der Antrag von einem Steuerberater zu stellen.