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Steuererklärung machen lassen in Mödling natürlich von unserem Steuerbüro!

Nutzen Sie alle steuerlichen Vergünstigungen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Rückt der Termin für Ihre nächste Steuererklärung immer näher? Dann kommen Sie zu Mag. iur. Werner Kanyak Steuerberater in Mödling! Wir bieten eine professionelle Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen für:

Unsere Steuerkanzlei beantwortet häufig gestellte Fragen

Insbesondere beim Abgeben Ihrer ersten Steuererklärung werden Sie großen Informationsbedarf haben. In der folgenden Liste finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen. Sollten Sie noch weitere Unklarheiten haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir geben Ihnen gerne eine ausführliche und individuelle Beratung.

Wie ist die Steuererklärung abzugeben?

Die Abgabe der Erklärung muss an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dies kann man persönlich, per Post oder auch elektronisch erledigen. Falls Sie einen Steuerberater beauftragen, übernimmt er die Einreichung beim Finanzamt.

Was ist bei der Steuererklärung absetzbar?

Es gibt gute Nachrichten: Eine Vielzahl an Posten kann abgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem die Werbekosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Steuererklärung?

Erforderliche Dokumente sind allgemeine Angaben sowie Nachweise über Einkommen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Was kostet die Steuererklärung bei Steuerberater?

Die Preise für eine Steuererklärung variieren erheblich. Wir würden uns freuen, Ihnen im Rahmen eines persönlichen Kontakts weitere detaillierte Informationen zu liefern.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Jeder Unternehmer muss ein Mal im Jahr eine Steuererklärung abgeben: bei Lohnsteuerfreibeträgen, Nebeneinkünften, Lohnersatzleistungen, Einzelveranlagung bei Ehe- und Lebenspartnern, Freibeträgen für Kinder, Steuerklassen bei Ehe- und Lebenspartnern, Scheidung und erneuter Heirat, Abfindung, Kapitalerträgen und Verlustvortrag. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt Sie auch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern kann, sollten die genannten Situationen nicht auf Sie zutreffen.

Bis wann muss Steuererklärung abgegeben werden?

Die Steuererklärung ist bis zum 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Wird die Unterlagen per FinanzOnline übermittelt, kann die Frist bis zum 30. Juni des Folgejahres verlängert werden.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie uns beauftragen? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.

Wir sind für Sie da!

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