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Steuerberatung für Vereine in Mödling Mag. iur. Werner Kanyak Steuerberater

Unser Leistungsangebot ist auf den Bedürfnissen unserer Mandanten ausgerichtet.

Konzentrieren Sie sich auf das, was Ihnen am Herzen liegt, nämlich die Vereinsarbeit, während wir uns um sämtliche steuerlichen Belange kümmern! Mag. iur. Werner Kanyak Steuerberater in Mödling ist unter anderem auf die Steuerberatung für Vereine spezialisiert, denn auch in diesem Bereich gibt es einen großen Bedarf an maßgeschneiderten Lösungen. Wir bieten erfahrene und fachkundige Unterstützung für gemeinnützige Vereine als auch Berufs- und Wirtschaftsverbände.

Diese Steuern müssen Vereine zahlen

Vereine müssen, ähnlich wie Unternehmer und Privatpersonen, Steuern zahlen. Daher ist eine Beratung durch einen Steuerberater unerlässlich, damit Fristen eingehalten und Gelder, die vor allem gemeinnützigen Organisationen zugutekommen, nicht verschenkt werden. Im Fokus der Besteuerung von Vereinen steht die sogenannte Körperschaftsteuer. Hinzu kommen die Lohnabgaben und Umsatzsteuer. Überschreiten gemeinnützige Vereine die Umsatzgrenze nicht, sind diese von der Körperschaftsteuer befreit. Selbstverständlich beraten wir Sie ausführlich bei allen Fragen zu diesen komplexen Themen des österreichischen Steuerrechts.

Die Steuerberatungsleistungen für Vereine sind vielfältig

Vertrauen Sie uns bei folgenden Leistungen:

Steuererklärung

Wichtiger Hinweis: Vereine sind ausschließlich dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, umsatzsteuerpflichtig sind oder Mitarbeiter beschäftigen.

Jahresabschluss

Gemeinnützige Vereine sind verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, um ihren Mitgliedern gegenüber Rechenschaft bezüglich der Finanzen abzulegen. Der Jahresabschluss muss jedoch keine Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung beinhalten, sondern den grundlegenden Standards entsprechen. Eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung wird nötig, wenn der Verein die Umsatzgrenze überschreitet. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Vereins, ein Vermögensbestandsverzeichnis zu führen. Das Gemeinnützigkeitsrecht sieht eine Aufzeichnungspflicht für Vereine vor. Dementsprechend muss die Geschäftsführung in Form einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung belegen, dass die Einkünfte für die Ziele des Vereins verwendet werden.

Buchhaltung

Bei uns sind die Finanzbuchhaltung und die Lohnverrechnung in professionellen Händen. Darüber hinaus führen wir das Kassenbuch Ihres Vereins zuverlässig und gewissenhaft. Wir verwenden die notwendige Software für eine schnelle, einfache Erfassung und Verarbeitung der Belege.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

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