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Fragen zum Finanzverfahren

Wie hoch sind die Strafen bei einem Finanzstrafverfahren?

Die gesetzliche Strafhöhe beträgt je nach Tat und Verschulden zwischen 100 % und 200% des verkürzten Abgabenbetrags. Diese Zahlungen sind steuerlich nicht absetzbar, sind also von ihrem versteuerten Gewinn zu bezahlen. Die Schulden aus dem Finanzstrafverfahren können nicht im Konkurs abgeschrieben werden, sie müssen entweder bezahlt werden oder werden in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt. Daneben kann der Verlust der Gewerbeberechtigung drohen.

Kosten für steuerliche Beratung und Finanzstrafverteidigung sind immer abzugsfähig.

Hinterzogenen Abgaben verjähren in der Regel erst nach 10 Jahren. Jeder Betriebsprüfungsbericht geht zum zuständigen Strafreferenten, um einen strafrechtlichen Anspruch feststellen zu können.

Eine Betriebsprüfung hat sich angekündigt! Was muss ich jetzt tun?

Wenn sich eine Betriebsprüfung angekündigt hat, muss vor Unterfertigung des Prüfungsauftrags eine Risikoanalyse eines Nachzahlungspotentials durchgeführt werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Selbstanzeige durchzuführen und so einer Bestrafung zu entgehen. Zwar ist ein Zuschlag zu bezahlen, wenn sie Selbstanzeige nach der Ankündigung machen, dennoch kann das Strafverfahren verhindert werden.

Haben Sie bei vergangenen Steuerbescheiden ein schlechtes Gewissen, besteht auch vor Ankündigung einer Betriebsprüfung eine Selbstanzeige zu machen. Dann entfällt der Zuschlag. Aber Vorsicht! Eine Selbstanzeige wirkt nur, wenn gegen sie noch keine Verfolgungshandlungen gesetzt worden sind.

Wie kommt es zu einem Finanzstrafverfahren?

Die meisten Finanzstrafverfahren werden durch Betriebsprüfungsberichte ausgelöst. Die meisten Prüfungen werden ausgelöst durch Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung, Anzeigen beim Finanzamt, interne Kontrollmitteilungen ausgelöst durch Prüfungen bei Geschäftspartnern, Erhebungen der Finanzpolizei oder Folgeprüfungen von bereits geprüften Unternehmen mit Nachzahlungen. Der europaweite Trend, Steuersünder strenger zu bestrafen, wird immer stärker.

Die österreichische Finanzverwaltung passt ihre Vorgehensweise immer mehr den Nachbarländern an, die wesentlich rigoroser gegen Steuersünder vorgehen. Wer hätte noch vor wenigen Jahren gedacht, dass wir jetzt eine Finanzpolizei haben, oder Registrierkassen, ab Juli 2020 gibt es sogar ein eigenes österreichweites Amt für Steuerbetrugsbekämpfung.

Meine laufende Betriebsprüfung läuft aus dem Ruder! Wer kann mir helfen?

Wenn sie vor der Situation stehen, dass ihnen Steuernachzahlungen aus einer Betriebsprüfung drohen, aber die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, dann besteht dringender Handlungsbedarf. Eine Beratung durch Experten ist jetzt die letzte Gelegenheit, die Einleitung eines Strafverfahrens in der Folge zu verhindern.

Es wurden in der Vergangenheit bereits schwere Fehler begangen, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Ich bin Geschäftsführer einer GmbH, wie kann ich mich persönlich schützen?

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die meisten Unternehmer schlecht informiert sind über die Steuergesetze und Finanzstrafgesetze. Aufgrund der Komplexität der Steuergesetze und des strengen Finanzstrafrechts ist eine Expertise notwendig, ihr Risiko von Anfang an zu minimieren. Vor allem Geschäftsführer von GmbH sind besonders exponiert.

Sie können sich darauf verlassen, dass wenn es zu Finanzstrafverfahren kommt, dass sie persönlich in die Haftung genommen werden. Sie stehen meist hohen Regressforderungen ihrer Gesellschaft gegenüber für Fehlverhalten. Oftmals handeln Geschäftsführer hinsichtlich ihrer eigenen Verantwortlichkeit unbekümmert.
Holen Sie sich die notwendige Expertise ins Haus. Insbesondere das Steuerrecht kennt Grauzonen in der Auslegung der Gesetze, ebenso stellt die Auslegung von Sachverhalten auch Experten vor Schwierigkeiten, die richtige Expertise zu erstellen.

Deshalb kennt das Steuerrecht die Möglichkeit der Offenlegung von unklaren Sachverhalten und Tatbeständen. Unsere Aufgabe als fachkundiger Steuerberater ist die Erstellung von Rechtsgutachten zur Offenlegung, die bei entsprechender Vertretbarkeit und Offenlegung zur absoluten Straffreiheit im vorne hereinführen. Dieser Weg ist der sicherste Weg, ihre Steuerangelegenheiten zu erfüllen und Risiken auszuschalten.

Das gilt für Unternehmer und noch mehr für Geschäftsführer von GmbH und Vorständen von AG, die keinerlei wirtschaftlichen Vorteil aus unklaren steuerlichen Situationen ziehen können, aber die volle Haftung für ihr Verhalten nicht nur gegenüber dem Finanzamt, sondern auch gegenüber ihren Gesellschaften tragen.

Gegen mich wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, wie kann ich mich schützen?

Wenn gegen sie ein Finanzstrafverfahren bereits eingeleitet wurde, haben sie bereits schwere Fehler begangen oder wurden schlecht beraten. Es besteht jetzt die letzte Möglichkeit, sich professionelle Hilfe zu suchen.

Drei Dinge sind sicher:

1. Sie werden zur Verantwortung gezogen und zahlen die Zeche
2. Irgendwer hat schwere Fehler begangen.
3. Eine professionelle Verteidigung durch einen Finanzstrafrechtsexperten ist die letzte Möglichkeit, die noch zur Verfügung steht.

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