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Offenlegung

In der laufenden Abgabe von Steuererklärungen stellt sich oft die Frage nach dem richtigen Sachverhalt und dessen Auslegung und auf die Anwendbarkeit der Steuergesetze. Die Steuergesetze werden immer komplexer und die Strafdrohungen immer höher. Wenn Sie einen Sachverhalt haben, der unklar ist und mehrere Auslegungsmöglichkeiten bietet, können wir ihnen helfen.

Sie haben die Möglichkeit, den Sachverhalt und die vertretbare Rechtsansicht in Ihrer Steuererklärung offenzulegen. Wenn Sie das mit Hilfe unserer Fachexpertise tun, können Sie auch bei nachträglich gegenteiliger Auslegung des Finanzamtes nicht bestraft werden, weil Sie Ihren detaillierten Offenlegungsverpflichtungen nachgekommen sind.

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